Rechtsprechung
   BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8414
BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80 (https://dejure.org/1982,8414)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80 (https://dejure.org/1982,8414)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1982 - 10/8b RKg 17/80 (https://dejure.org/1982,8414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruches auf Kindergeld; Abtretung eines Teils des Kindergeldes an ein Zählkind; Grund für die Beibehaltung des Zählkindervorteils; Bemessung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.11.1969 - 7 RKg 18/66

    Abtretung des Kindergeldanspruchs - Erfüllung der Unterhaltspflicht - Auslegung

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Dies kann allerdings entgegen der Auffassung der Beklagten nicht damit begründet werden, daß § 12 Abs. 4 BKGG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes (EStRG) vom 5. August 1974 (BGBl I, 1769, 1848; Neufassung unter Berücksichtigung der Auslegung des früheren § 12 Abs. 4 BKGG durch das Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 30, 135) für die Abtretung von Kindergeld immer noch gelte.

    Diese gesetzlich geregelte Zuordnung des Kindergeldes, auch wenn es durch ein Zählkind erhöht ist, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 13. November 1969 (BSGE 30, 135 = SozR § 12 BKGG Nr. 5) als maßgebend für Abtretung und anderweitige Auszahlung erachtet.

  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil auch noch nach Inkrafttreten des SGB 1 davon aus, daß nach dem Regelungszweck des BKGG der Zählkindervorteil allein dem Empfänger des durch diesen Vorteil erhöhten Kindergeldes zu verbleiben hat (BHG FamRZ 1981, S. 26 = MDR 1981, S. 124; BGH FamRZ 1981, S. 630 = MDR 1981, S. 923).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Sofern in dem Urteil des bisher für das Kindergeldrecht zuständigen 8. Senats des BSG vom 25. Oktober 1977 (BSGE 45, 95, 108) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, folgt der Senat ihr nicht (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats - Auszahlung von Kindergeld (§ 48 SGB 1) - vom 25. März 1982 - 10/8b RKg 22/80 -).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80

    Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung -

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil auch noch nach Inkrafttreten des SGB 1 davon aus, daß nach dem Regelungszweck des BKGG der Zählkindervorteil allein dem Empfänger des durch diesen Vorteil erhöhten Kindergeldes zu verbleiben hat (BHG FamRZ 1981, S. 26 = MDR 1981, S. 124; BGH FamRZ 1981, S. 630 = MDR 1981, S. 923).
  • BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80

    Anspruch eines Zählkindes auf die Auszahlung von Kindergeld; Auszahlung des

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Sofern in dem Urteil des bisher für das Kindergeldrecht zuständigen 8. Senats des BSG vom 25. Oktober 1977 (BSGE 45, 95, 108) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, folgt der Senat ihr nicht (vgl. auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats - Auszahlung von Kindergeld (§ 48 SGB 1) - vom 25. März 1982 - 10/8b RKg 22/80 -).
  • OLG Bamberg, 28.07.1981 - 7 UF 22/81
    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Daß bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs nichtehelicher Kinder nach §§ 1615g BGB, 4 Regelunterhalts-Verordnung und möglicherweise auch bei Nichtzahlung des gesetzlichen Unterhalts (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1981, 1196) der Zählkindervorteil zu berücksichtigen ist, kam die Abtretung des Zählkindervorteils nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Diejenigen, die dem Kind eine Heimstatt bieten und sich um sein persönliches Wohl sowie um seine Erziehung kümmern, sollen für die damit verbundenen vom Gesetz unterstellten finanziellen, mindestens aber persönlichen Opfer einen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11 und 21; BVerfGE 23, 258, 263 f).
  • BSG, 26.10.1978 - 8 RKg 5/77

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Kindergeld - Berücksichtigung von im Ausland

    Auszug aus BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80
    Diejenigen, die dem Kind eine Heimstatt bieten und sich um sein persönliches Wohl sowie um seine Erziehung kümmern, sollen für die damit verbundenen vom Gesetz unterstellten finanziellen, mindestens aber persönlichen Opfer einen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 11 und 21; BVerfGE 23, 258, 263 f).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 94/84

    Kindergeld - Unpfändbarkeit - Steuerschuldverhältnis

    Den Familien, die Kinder haben, soll ein Ausgleich gewährt werden für die Mehrbelastung, die ihnen durch das Aufziehen und die Ausbildung der Kinder im Vergleich zu den Ledigen, kinderlos Verheirateten und kinderarmen Familien erwächst (vgl. BSG-Urteile vom 22. Mai 1974 4 RJ 17/73, NJW 1974, 2152, und vom 25. März 1982 10/8 b RKg 17/80, BSGE 53, 201, 203; ferner Urteil des Senats in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, m. w. N.).

    Das BSG hat daraus hergeleitet, daß gegen Ansprüche auf Kindergeld keine Beitragsansprüche der zuständigen Sozialleistungsträger aufgerechnet und verrechnet (§§ 51, 52 SGB I) werden können (Urteil in BSGE 53, 208), daß das Kindergeld auch nicht in Höhe des sog. Zählkindervorteils an ein Zählkind abgetreten werden könne, weil für dieses das Kindergeld nicht gezahlt werde (Urteil in BSGE 53, 201), und daß auch die unmittelbare Auszahlung des Zählkindervorteils an das Zählkind (§ 48 Abs. 1 SGB I) nicht zulässig sei (Urteil vom 25. März 1982 10/8 b RKg 22/80, SozR 1200, § 48 SGB Nr. 4).

    Wie bereits ausgeführt, hat das BSG im Hinblick auf die Zweckbestimmung sowohl die Auszahlung und Abtretung von Kindergeld an ein Zählkind als auch die Aufrechnung und Verrechnung von Kindergeldansprüchen mit rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen des Kindergeldberechtigten für unzulässig erklärt (vgl. ">48%20SGB%20I%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1200, § 48 SGB I Nr. 4, BSGE 53, 201 und 208).

    Denn es handelt sich beim Kindergeld nicht um eine laufende Sozialleistung, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt ist; das Kindergeld dient vielmehr dazu, den kinderbedingten Mehraufwand der Familie teilweise auszugleichen (vgl. Entscheidung in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, 580, und BSGE 53, 201, 205).

  • BFH, 07.07.1987 - VII R 97/84

    Anforderungen an die steuerrechtliche Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit der

    Den Familien, die Kinder haben, soll ein Ausgleich gewährt werden für die Mehrbelastung, die ihnen durch das Aufziehen und die Ausbildung der Kinder im Vergleich zu den Ledigen, kinderlos Verheirateten und kinderarmen Familien erwächst (vgl. BSG-Urteile vom 22. Mai 1974 4 RJ 17/73, NJW 1974, 2152, und vom 25. März 1982 10/8b RKg 17/80, BSGE 53, 201, 203; ferner Urteil des Senats in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, m.w.N.).

    Das BSG hat daraus hergeleitet, daß gegen Ansprüche auf Kindergeld keine Beitragsansprüche der zuständigen Sozialleistungsträger aufgerechnet und verrechnet (§ 51, 52 SGB I) werden können (Urteil in BSGE 53, 208), daß das Kindergeld auch nicht in Höhe des sog. Zählkindervorteils an ein Zählkind abgetreten werden könne, weil für dieses das Kindergeld nicht gezahlt werde (Urteil in BSGE 53, 201), und daß auch die unmittelbare Auszahlung des Zählkindervorteils an das Zählkind (§ 48 Abs. 1 SGB I) nicht zulässig sei (Urteil vom 25. März 1982 10/8b RKg 22/80, SozR 1200, § 48 SGB Nr. 4).

    Wie bereits ausgeführt, hat das BSG im Hinblick auf die Zweckbestimmung sowohl die Auszahlung und Abtretung von Kindergeld an ein Zählkind als auch die Aufrechnung und Verrechnung von Kindergeldansprüchen mit rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen des Kindergeldberechtigten für unzulässig erklärt (vgl. ">48%20SGB%20I%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1200, § 48 SGB I Nr. 4 BSGE 53, 201 und 208).

    Denn es handelt sich beim Kindergeld nicht um eine laufende Sozialleistung, die der Sicherung des Lebensunterhaltes zu dienen bestimmt ist; das Kindergeld dient vielmehr dazu, den kinderbedingten Mehraufwand der Familie teilweise auszugleichen (vgl. Entscheidung in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, 580, und BSGE 53, 201, 205).

  • OLG Hamm, 22.12.1983 - 14 W 67/83
    Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 25. März 1982 (10/8b RKg 22/80 - DAVorm 1982, 797, und 10/8b RKg 17/80 - DAVorm 1982, 801) sowie den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 1980 (FamRZ 1981, 26 = BGHF 2, 284) und vom 29. April 1981 (FamRZ 1981, 650 = BGHF 2, 586) könne nicht mehr davon ausgegangen werden, daß von dem Kindergeld, welches der Schuldner erhalte, ein Teil auf die Gläubigerin entfalle.

    Der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25. März 1982 (10/8b RKg 17/80 - DAVorm 1982, 801 ff), wonach der Kindergeldanspruch in Höhe des Zählkindvorteils oder eines Teils da- von nicht an das Zählkind abgetreten werden kann, kommt daher für die Pfändbarkeit des Zählkindvorteils entgegen der Ansicht der Drittschuldnerin keinerlei Bedeutung zu.

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Der Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden, daß eine Verfügung auch nicht zugunsten der sogenannten Zählkinder durchgeführt werden kann, weil der Kindergeldanspruch zwar durch sie, aber nicht für sie erhöht wird (10/8b RKg 17/80 und 10/8b RKg 22/80, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LG Duisburg, 02.02.1983 - 4 T 371/82
    Auch nach Überprüfung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 25.03.1982 - 10/8 b RKg 17/80 und 10/8 b RKg 22/80 - sowie der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in DER Rechtspfleger 1981, 347, 348 hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht